AGB

  1. Vertragsgegenstand

    1. 1.1. Alle nachstehenden Bedingungen finden keine Anwendung bei der Abgabe von Angeboten im Rahmen von Ausschreibungen nach VOL/A.
    2. 1.2. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Erstellung oder Erweiterung bereits vorhandener Konzepte, Designs, Webseiten und Applikationen durch die DevLabor GmbH.
    3. 1.3. Die DevLabor GmbH erstellt aufgrund der im Vertrag mit dem Kunden enthaltenen Leistungsbeschreibung ein Computerprogramm oder eine Webseite. Diese Anwendung besteht aus Installationsdateien oder direkt ausführbaren Programmdateien, bzw. HTML-Dokumenten und gegebenenfalls eingebundenen JavaScripten, Java-Applets, Grafiken und CGI-Programmen, die innerhalb der vereinbarten Programm – und Dateninfrastruktur auf einem Web-Server bereitgestellt werden. Java-Applets und CGI-Programme erhält der Kunde in ablauffähiger Form. Eine Programmdokumentation oder ein Bedienerhandbuch werden nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung geliefert.
    4. 1.4. Sollten Leistungsbeschreibung oder Forderung des Kunden zur Vertragsausführung fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht ausführbar sein, so wird die DevLabor GmbH dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Der Kunde kann dann innerhalb der von einer Frist von zwei Wochen entscheiden, in welcher Art und Weise der Auftrag angepaßt oder storniert wird. Bei Storno wird der angefallene Aufwand berechnet.
  2. Änderung der Leistung

    1. 2.1. Vom Kunden nach der Auftragsbestätigung gewünschte Änderungen sind schriftlich zu vereinbaren. Die DevLabor GmbH kann die Leistungsdurchführung ablehnen und einen weiteren Vertrag fordern, wenn nachträgliche Änderungen eine wesentliche Vertragsänderung bedingen.
    2. 2.2. Soweit Leistungsfristen vereinbart sind, verlängern diese sich im Falle der Änderung des Leistungsgegenstandes in angemessenem Umfang.
    3. 2.3. Mehrkosten auf Grund von Leistungsänderungen gehen zu lasten des Kunden.
  3. Leistungszeit, Verzögerungen

    1. 3.1. Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind nur verbindlich, wenn die DevLabor GmbH einen Liefertermin schriftlich zugesagt hat.
    2. 3.2. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum in dem die DevLabor GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Ausfall von technischer Einrichtungen Dritter oder Zuliefern ohne Verschulden von der DevLabor GmbH), daran gehindert ist, die vertragliche Leistung zu erbringen. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem die DevLabor GmbH auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.
    3. 3.3. Die DevLabor GmbH gerät nur durch Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.Nachfristen müssen angemessen sein und zumindest 10 Arbeitstage betragen.
  4. Kooperationspflichten

    1. 4.1. Die DevLabor GmbH und der Kunde benennen je einen Projektverantwortlichen Mitarbeiter als Ansprechpartner für Auskünfte und die Entgegennahme von Weisungen.
    2. 4.2. Der Kunde wird der DevLabor GmbH alle Informationen, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung stellen.
  5. Abnahme

    1. 5.1. Die DevLabor GmbH hat nach jeder Lieferung und Leistung das Recht innerhalb von drei Wochen vom Kunden eine schriftliche Erklärung zu verlangen, daß die Lieferung oder Leistung richtig, vollständig und mangelfrei erfolgt ist. Diese Erklärung kann nur dann verweigert werden, wenn die Lieferung oder Leistung wesentliche oder nicht nachbesserungsfähige Mängel aufweist.
    2. 5.2. Wenn das Projekt aus mehreren Entwicklungsschritten besteht, kann die DevLabor GmbH für jeden abgenommenen Teil des Projektes diese Erklärung verlangen.
    3. 5.3. Die Vertragsmäßigkeit der Leistung oder Lieferung wird durch einen Funktionstest gemeinsam mit dem Auftraggeber erbracht. Dieser Funktionstest umfasst die Überprüfung aller vertraglich vorgesehenen Anforderungen in den wesentlichen Punkten.
    4. 5.4. Die Erklärung gemäß Abs. 1 gilt auch als abgegeben, wenn der Kunde die Lieferung oder Leistung länger als drei Wochen seit der Lieferung rügelos nutzt oder seine Billigung in anderer Weise ausdrückt, z.B. durch Schweigen auf ein Annahme- oder Abnahmeverlangen oder durch Zahlung der Vergütung.
    5. 5.5. Der Kunde ist verpflichtet, alle Lieferungen und Leistungen von der DevLabor GmbH unverzüglich auf Mangelfreiheit zu untersuchen.
    6. 5.6. Mängel sind schriftlich unter genauer Beschreibung innerhalb von 14 Tagen zu rügen.
  6. Vergütung

    1. 6.1. Die Zahlungen an die DevLabor GmbH sind sofort und ohne Abzug fällig. Die DevLabor GmbHist berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
    2. 6.2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und er ist nicht berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten.
    3. 6.3. Wenn nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, die Hälfte des Leistungsbetrages bereits bei Vertragsbeginn zu zahlen. Bei erfolgreicher und vertragsgemäßer Ausführung der Leistung ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen, den Restbetrag ab dem Datum der Freigabe zu bezahlen.
  7. Gewährleistung

    1. 7.1. Die DevLabor GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internet-Anwendungen so zu entwickeln, dass sie unter allen Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. Die DevLaborGmbH übernimmt insoweit nur die Gewährleistung dafür, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen.
    2. 7.2. Die DevLabor GmbH gewährleistet bei Programmen, die direkt auf den Computer des Kunden lauffähig sein sollen, sowie bei Java-Applets und CGI-Programmen, dass aufgrund der vom Kunden übergebenen Testdaten die Funktionen des Programms ausführbar sind. Stellt der Kunde keine Testdaten zur Verfügung, so wird die Funktionalität der Anwendung nur im Hinblick auf die mit eigenen Testdaten erzeugte Datenkonstellation gewährleistet.
    3. 7.3. Die DevLabor GmbH leistet Gewähr durch Nachbesserung. Dafür notwendige Dienstleistungen werden nur von der DevLabor GmbH erbracht. Eine neue Anwendungsversion ist vom Kunden auch dann zu übernehmen, wenn dies für ihn zu einem zumutbaren Anpassungsaufwand führt.
    4. 7.4. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Andere Gewährleistungsrechte, insbesondere Ansprüche auf Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind ausgeschlossen.
    5. 7.5. Der Kunde trifft die ihm möglichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Fehlern. Er überlässt der DevLabor GmbH im Gewährleistungsfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung.
    6. 7.6. Für Störungen oder Fehler, die durch die Umgebung (z.B. Hardware, Betriebssysteme, Software, Datenleitungen) verursacht oder mitverursacht sind oder sein können, haftet die DevLabor GmbH nicht. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Anwendung selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt. Wird die DevLabor GmbH darauf hin tätig, so stellt sie dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung.
    7. 7.7. Voraussetzung für jede Gewährleistung ist eine Mängelrüge gemäß Abs. 5 und der Nachweis des Kunden, dass der Mangel auf den Lieferungen oder Leistungen von der DevLabor GmbH beruht. Verspätete, unzureichende und unbegründete Rügen befreien die DevLabor GmbH von ihrer Leistungspflicht. Soweit die DevLabor GmbH dennoch tätig wird, gilt Abs. 6.
    8. 7.8. Hat der Kunde HTML-Dokumente und Anwendungen abgenommen, so wird die DevLabor GmbH Änderung gegen gesonderte Vergütung auf Wunsch des Kunden vornehmen.
  8. Haftung und höhere Gewalt

    1. 8.1. Die DevLabor GmbH haftet nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
    2. 8.2. Soweit die DevLabor GmbH ihre vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf, Krieg, Aufruhr oder anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für sie keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
    3. 8.3. Die DevLabor GmbH ist auf Wunsch des Kunden auch bereit, für den jeweiligen Vertrag eine gesonderte Versicherung auf Kosten den Kunden abzuschließen.
  9. Urheberrechte und Rechtseinräumung

    1. 9.1. Die von der DevLabor GmbH erstellte oder gelieferte Anwendung ist urheberrechtsfähig. Alle Rechte hieran stehen im Verhältnis der Vertragsparteien ausschließlich der DevLabor GmbH zu. Soweit die Nutzungsrechte Dritten zugesagt sind, hat die DevLabor GmbH entsprechende Verwertungsrechte.
    2. 9.2. Der Kunde erhält im Rahmen des Vertrages die Befugnis, die er benötigt, um die Anwendung so zu nutzen, wie dies in den nachfolgenden Regelungen beschrieben ist.
      1. a) Der Kunde darf Internetanwendungen auf die Arbeitsspeicher und Festplatten seines Internet-Rechners sowie gegebenenfalls den Rechnern seines Providers laden und für seine Zwecke nutzen. Anwendungen, die nicht für den Einsatz im Internet bestimmt sind, darf der Kunde auf die Festplatten seiner eigenen Computer nur für den in dem Lizenzvertrag geregelten vereinbarten Umfang installieren und für seine Zwecke nutzen. Eine Vervielfältigung der Anwendungen und der Vertrieb über dieses Maß hinaus ist ihm untersagt. Es ist dem Kunden jedoch erlaubt, in den Dokumenten, die den technischen Ablauf nicht beeinflussen, Text- oder Bildkorrekturen vorzunehmen. Die Anwendung darf jedoch lediglich für die eigenen Zwecke des Kunden genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
      2. b)  Andere Verwertungsarten der Anwendung, insbesondere die Portierung des Flussdiagramms in andere Programmiersprachen und die Bearbeitung von den Programmablauf beeinflussenden Dateien sind untersagt. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Anwendung zu verleihen oder zu vermieten.
    3. 9.3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwicklungs- Dokumentation sowie des Quellprogramms. Er erhält bei kompilierten Programmen, Java-Applets und CGI-Programmen und anderen Programmen den Quelltext nicht.
    4. 9.4. Überlässt der Kunde der DevLabor GmbH im Rahmen der Gestaltung von Anwendungen Daten, Sourcecode, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente, so hat er sicherzustellen, dass diese Zulieferungen frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorhergesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Kunde stellt die DevLabor GmbHinsoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
    5. 9.5. Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die DevLabor GmbH berechtigt, die von der DevLabor GmbH erstellten Anwendungen ganz oder teilweise in eigene oder fremde Dokumente zu übernehmen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Für die Nutzung von Leistungen durch die DevLabor GmbH in einer anderen als der vertraglich vorhergesehenen Form kann die DevLabor GmbH die üblichen Lizenzgebühren erheben. Jede anderweitige Nutzung der Lieferung oder Leistungen von der DevLabor GmbH bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die DevLabor GmbH.
    6. 9.6. Die DevLabor GmbH ist berechtigt, in allen von ihr erstellten Dokumenten, Programmen, Anwendungen, etc. einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, der die DevLabor GmbH als Urheber ausweist. Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Kunden nicht entfernt werden.
    7. 9.7. Der Kunde verpflichtet sich, die im Internet abrufbaren Leistungen, die von der DevLabor UG GmbH erstellt oder mit erstellt wurden, mit einem Urheberhinweis auf die DevLabor GmbH zu versehen. Insbesondere ist in einem Impressum ein entsprechender Hinweis und, falls dies technisch möglich und von der DevLabor GmbH erwünscht ist, ein Hyperlink (Verweis) auf das Web-Angebot von der DevLabor GmbH aufzunehmen.
    8. 9.8. Wer die Urheberrechte der DevLabor GmbH verletzt, kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann die DevLabor GmbH die Herausgabe des Gewinnes, der dadurch erzielt war, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.
  10. Widerrufsvorbehalt

    1. 10.1. Der Kunde ist, wenn es nicht anders vereinbart, vor der vollständigen Zahlung zur Nutzung der Anwendung gemäß den vertraglichen Bestimmungen vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung durch die DevLabor GmbH berechtigt.
    2. 10.2. Die DevLabor GmbH kann die Nutzungsbefugnis aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, die Urheberrechte der DevLabor GmbH verletzt, die Nutzungsbeschränkungen für die Anwendung nicht einhält, oder gegen die Geheimhaltungsverpflichtung verstößt und diese Verhaltensweise auch auf schriftliche Abmahnung hin nicht sofort unterlässt.
    3. 10.3. Bei Widerruf der Nutzungsbefugnis hat der Kunde alle Lieferungen und Leistungen herauszugeben und gespeicherte Anwendungen zu löschen. Die Löschung ist gegenüber der DevLabor GmbH schriftlich zu versichern.
    4. 10.4. Die DevLabor GmbH wird gesetzwidrige Inhalte auf ihren Anwendungen nicht gestatten, und sie wird die weitere Verbreitung dieser Inhalte unterbinden.
  11. Geheimhaltung

    1. 11.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.
    2. 11.2. Mitarbeiter der Vertragspartner und an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte, die dienstlich Zugang zu den in Abs. 1 genannten Gegenständen haben, sind schriftlich über die Geheimhaltungsverpflichtung zu belehren. Für die Mitarbeiter des Kunden gilt dies auch hinsichtlich der Rechtsverhältnisse an der Software und den Befugnissen des Kunden gemäß Ziff. 9.
  12. Sonstige Bestimmungen

    1. 12.1. Der ausschließliche Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Geschäftssitz von der DevLabor GmbH. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Stendal.
    2. 12.2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten, die für die Vertragsabwicklung erforderlich sind, von DevLabor GmbH mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert werden. Die DevLabor GmbH sichert zu, die Daten des Kunden nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag zu verwenden.
  13. Salvatorische Klausel

    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich hier eine Lücke bzw. das Fehlen der Voraussetzungen für ein Leistungsschutzrecht herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich und faktisch möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.