Lizenzbestimmungen zum Erwerb von Softwareprodukten der DevLabor GmbH
- Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Lizenzbestimmungen beziehen sich auf alle mit der DevLabor GmbH (im nachfolgenden „Hersteller“ genannt) geschlossenen Kaufverträge für die kostenpflichtigen Softwareprodukte sowie die Zusatz- und optionalen Lizenzen (Erweiterungspakete, Installation und Branding-Free), hergestellt durch die DevLabor GmbH.
- Es gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung. Mündlichen Absprachen oder etwaigen Geschäftsbedingungen des Käufers werden bereits jetzt widersprochen.
- Mit dem Kauf, Download und der Installation des Produktes erklären Sie sich einverstanden mit den vorliegenden Lizenzbestimmungen. Sind Sie mit den vorliegenden Bestimmungen nicht einverstanden, dürfen Sie eine Kopie des Produktes nicht installieren.
- Ihr Recht zur Nutzung des Produktes erlischt automatisch, wenneine der Bedingungen dieser Lizenzbestimmungen verletzt wird. Beim Erlöschen des Nutzungsrechts sind Sie dazu verpflichtet, das Produkt auf den verwendeten Systemen und Datenbanken zu löschen sowie alle Kopien des Produktes, einschließlich der mitgelieferten Dokumentation und etwaigen veränderten und geänderten Versionen des Produktes, zu vernichten.
- Der Hersteller ist für Inhalte, die Dritte in einem erworbenen Produkt einstellen, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Hersteller durch den Vertrieb des Produktes weder Anbieter eigener Informationen gemäß § 8 TDG, noch Dienstanbieter fremder Informationen gemäß § 11 TDG.
- Lizenzumfang
- Das von Ihnen erworbene Produkt ist ausschließlich für die Person auf der Rechnung lizenziert und wird ausschließlich dieser überlassen.
- Pro erworbener Lizenz ist Ihnen nur eine Installation des Produktes gestattet, sowie nur eine für den Lizenzinhaber/Käufer zugängliche Test-Installation.
- Die Test-Installation ist so zu sichern, dass nur der Lizenzinhaber die Test-Installation verwenden kann.
- Vervielfältigungen
- Sie dürfen die Software nicht vervielfältigen, Kopien erstellen oder verbreiten. Weiteres wird in den Absätzen 3.2 bis 3.5 geregelt.
- Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählt die Installation des Produktes, das bedeutet das Installieren der Software auf einem System.
- Sie dürfen darüber hinaus eine Test-Installation auf einem nur für Sie erreichbaren Server durchführen.
- Sie dürfen weiter auch ein Daten-Backup durchführen. Dieses Backup ist aber nur zum Zwecke der Datensicherung gedacht.
- Öffentlich betreiben dürfen Sie pro Lizenz nur eine Installation des Produktes.
- Veränderungen
- Sie dürfen den Quellcode des Produktes auf eigenes Risiko verändern, bearbeiten und auf Ihre Bedürfnisse sowohl grafisch als auch funktional anpassen. Der Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung erlischt dadurch.
- Copyrightvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Software- und Quellcodeidentifikation dienende Merkmale des Produktes, insbesondere die sichtbaren Copyright-Hinweise sowie der darin enthaltene Link, dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung oder Unkenntlichmachung.
- Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie vom Hersteller eine Zusatzlizenz erwerben, durch die Sie berechtigt sind, ausschließlich die sichtbaren Copyrighthinweise zu entfernen (Branding-Free-Lizenz).
- Haftung
- Der Hersteller übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, Fehler, Datenverluste oder Ähnliches, die durch die Benutzung des Produktes entstehen könnten.
- Rechtswahl und Gerichtsstand
- Auf diese Lizenzbestimmungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Hansestadt Salzwedel.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.
- Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: Salzwedel, den 01.12.2012