Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bild: aus der DevLabor UG wurde eine GmbH

Als wir uns damals für die UG (Unternehmergesellschaft) als Rechtsform für unsere Firma entschieden haben, hätten wir nicht gedacht, dass die spätere Umwandlung in eine GmbH so zeit- und kostenintensiv wird. Denn damals war die neue Rechtsform „UG“ (auch als 1-Euro-GmbH bekannt) noch ziemlich neu und Infos/Beratung dazu doch recht mau. Landläufig war bekannt, dass man jedes Jahr mindestens 25% seines Gewinns zurückstellen muss, bis mindestens 25.000 EUR erreicht sind. Anschließend kann man die UG dann in eine GmbH umwandeln.

Äh.. ja, in der Theorie schon. In der Praxis haben sich dann doch so einige Hürden aufgetan. Erst verabschiedet sich unsere Notarin spontan in den Ruhestand, dann wird uns mitgeteilt, die Umwandlung/Kapitalaufstockung bis zum letzten Tag des achten Monats beim Amtsgericht angemeldet werden muss.
Für die Umwandlung ist jedoch erstmal der Jahresabschluss des Vorjahres erforderlich. Jeder Unternehmer weiß, dass sowas nicht in einer Woche gemacht ist (fehlende Belege, Betriebskostenabrechnung vom Vorjahr, usw. usf.), anschließend muss dieser Jahresabschluss, der bereits von einem Steuerberater angefertigt wurde, von einem externen Wirtschaftsprüfer überprüft und genehmigt werden. Der Wirtschaftprüfer prüft quasi die Arbeit des Steuerberaters.. ein bisschen paradox, aber in Ordnung.. Ach ja und dann wäre da noch die Urlaubszeit und die Arbeit des Notars, der eben auch ein wenig Vorlauf benötigt. Im Endeffekt eine Punktlandung.

Nach über 5 Jahren als UG (Unternehmergesellschaft) haben wir es also nun endlich geschafft und dürfen seit dem 21.08.2018 offiziell unter „DevLabor GmbH“ firmieren. YESSS!

Was wird sich ändern? Im Prinzip nichts, außer reine Formalien. Aber was tut man nicht alles für ein bisschen Prestige? 😀